top of page

AGB

§ 1 Geltungsbereich

Die nachfolgenden AGB gelten ausschließlich sowohl für alle gegenwärtigen wie auch zukünftigen Rechtsbeziehungen zwischen dem Unternehmer Igor Salewski und seinen Kunden.

Stehen die vorliegenden AGB mit Bedingungen des Kunden oder sonstiger Dritter, die mit Igor Salewski in Geschäftsbeziehungen treten, in Widerspruch so gehen die vorliegenden AGB vor. Geschäftsbedingungen der Kunden finden keine Anwendung, auch nicht wenn Igor Salewski Geltung im Einzelfall nicht gesondert wiedersprechen.

Abweichungen von den vorliegenden AGB sind nur wirksam, wenn diese durch SC schriftlich bestätigt werden.

§ 2 Angebot und Vertragsabschluss

Die Angebote von Igor Salewski sind freibleibend und unverbindlich. Annahmeerklärungen und sämtliche Bestellungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit der schriftlichen Bestätigung von Igor Salewski.

Das gleiche gilt für Ergänzungen oder Abänderungen .

Ein Vertrag kommt durch schriftliche Bestätigung des Auftrages durch Igor Salewski zustande.

Igor Salewski bestätigt den erteilten Auftrag in der Regel sofort, spätestens jedoch innerhalb von 7 Tagen.

Ein Vertrag kommt auch dadurch zustande, dass Igor Salewski beauftragte Leistungen erbringt. Der Auftraggeber ist verpflichtet, Igor Salewski bei Auftragserteilung alle wesentlichen zur Durchführung des Vertrages betreffenden Faktoren, insbesondere Termine, Start- und Zieladresse, Anzahl der zu befördernden Personen, Art und Umfang von Gepäck/Transportgütern, mitzuteilen. Sollten Tiere mit- oder alleine befördert werden, ist bei Auftragserteilung unbedingt die Art und die Rasse mitzuteilen. Zur besseren Organisation an unübersichtlichen Stellen z.b. Flughäfen, Bahnhöfen, usw. ist es hilfreich die Mobilfunk Telefonnummern der zu befördernden Person mitzuteilen. Igor Salewski behält sich vor, eine Bonitätsprüfung vor Vertragsabschluss durchzuführen.

§ 3 Preis

Es gelten die Preise der zum Zeitpunkt der Leistungserbringung gültigen Tarife, auf Grundlage des Angebotes, soweit schriftlich nicht anders vereinbart ist.

Nach § 19 Abs. 1 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet.

Für den Fall einer anderweitigen Vereinbarung hält sich Igor Salewski an die in ihren Angeboten enthaltenen Preise 14 Tage ab Angebotsdatum gebunden.

Maßgebend sind dann die in ihrer Auftragsbestätigung genannten Preise.

Zusätzliche Leistungen (z.B. Sonderfahrten,  Auslagen die im Auftrag und im Namen der zu befördernden Person getätigt wurden, etc.) werden gesondert berechnet.

Die Rechnung wird zeitnah nach Buchung bzw. Auftragsbeendigung erstellt.

Der Kunde hat den Rechnungsbetrag ohne Abzüge innerhalb der in der Rechnung gesetzten Frist per Rechnung zu zahlen. 

§ 4 Vertragsgegenstand und Beförderungsausschluss


Tiere werden grundsätzlich mitbefördert.

Jedoch müssen diese so untergebracht sein, dass die Sicherheit und Ordnung des Betriebes nicht gefährdet ist.

Ausnahmsweise besteht keine Beförderungspflicht für mitgeführte Tiere, wenn die besondere Gefährlichkeit des Tieres oder die Angst des Fahrers vor dem Tier dessen Fähigkeit beeinträchtigt, das Fahrzeug sicher zu führen.

 

Dokumente gelten mit der Übergabe an den Adressorten bzw. seine Angestellten oder Hilfspersonen als zugestellt, es sei denn eine Persönliche Übergabe ist zuvor vereinbart.

Der Kunde hat das Fahrzeug sorgsam zu behandeln und alle für die Benutzung maßgeblichen Vorschriften und technischen Regeln zu beachten.

Den Anweisungen des Fahrers ist unbedingt Folge zu leisten.

Das Rauchen in den Fahrzeugen von Igor Salewski ist generell untersagt.

Igor Salewski behält sich vor in Extremfällen unzurechnungsfähige Personen nicht zu befördern. Bei Verstößen gegen diese AGB-Regelung oder ungebührtem Verhalten kann der Vertrag mit sofortiger Wirkung beendet werden, ohne dass es hierzu einer separaten Mitteilung bedarf.

Allerdings wird in der Regel eine vorangehende Mahnung durch den Fahrer erfolgen.

In diesem Fall behält Igor Salewski den Vergütungsanspruch für die gesamte vereinbarte Dauer, abzüglich der ersparten Aufwendung. Zusätzlich besteht ein Anspruch auf Ersatz des Schadens, der sich aus dem nicht vertragsgemäßen Umgang des Kunden mit dem Fahrzeug direkt, als auch gegenüber dem jeweiligen Auftraggeber, sofern diese nicht identisch sind. In diesem Fall haften sie als Gesamtschuldner. Die Haftung besteht auch dann, wenn den Auftraggeber kein Verschulden trifft. Sollten Fahrzeuge der Kunden benutzt werden, stellt der Kunde Igor Salewski von jeglicher Haftung frei soweit gesetzlich zulässig.

§ 5 Haftung

Die Haftung der Igor Salewski für vertragliche Pflichtverletzungen sowie aus Delikt ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie bei Kunden, die einen Vertrag mit Igor Salewski als Unternehmer (=natürliche und juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die bei Abschluss des Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handeln) abschließen, auf Ersatz des typischerweise entstehenden Schadens beschränkt. Dies gilt nicht bei Verletzungen von Leben, Körper und Gesundheit des Kunden sowie bei Ansprüchen wegen der Verletzung von Kardinalpflichten. Insoweit haftet Igor Salewski für jeden Grad des Verschuldens. Die Haftung im Falle der Verletzung von Kardinalpflichten wird aber ebenfalls auf den regelmäßigen vorhersehbaren Schaden begrenzt.

Die verschuldensunabhängige Haftung gemäß Straßenverkehrsgesetz (StVG) bleibt von diesen Regelungen unberührt. Sollte Igor Salewski einen vereinbarten Termin durch technische Pannen, höhere Gewalt, witterungsbedingten Notstand oder gesetzliche Auflagen (z.B. Smog etc.) nicht erfüllen können, so hat der Kunde keinen Anspruch auf Erfüllung des Vertrages.

Der Kunde erhält die bereits geleisteten Zahlungen zurück.
Im Fall einer technischen Panne ist Igor Salewski berechtigt, ein Ersatzfahrzeug zur Verfügung zu stellen. Weitergehende Ersatzansprüche des Kunden sind ausgeschlossen. Igor Salewski ist von der Haftung befreit, soweit eine Überschreitung der Beförderungsdauer auf Umständen beruht, die bei größter Sorgfalt nicht vermeidbar und deren Folgen nicht abwendbar waren.

§ 6 Schadensanzeige und Verjährung

Schäden oder anderwärtige Ansprüche des Kunden sind unverzüglich nach Beendigung der Beförderung schriftlich anzuzeigen. Bei nicht sofort erkennbaren Schäden, sind diese binnen drei Tagen nach Auftragsbeendigung schriftlich anzuzeigen. Sollte dem Kunden die kurze Meldefrist ausnahmsweise nicht zumutbar sein, hat er den Schaden unverzüglich zu melden. Für die Unzumutbarkeit der Einhaltung der Meldefrist ist der Kunde beweispflichtig.

§ 7 Gerichtsstand, Rechtswahl, Schriftformerfordernis

Hat der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland oder in einem anderen EU Mitgliedsstaat, ist ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Unternehmenssitz des Igor Salewski, mithin Füssen. Ist der Kunde Unternehmer ist Gerichtsstand ebenfalls der Unternehmenssitz des Igor Salewski, mithin Füssen, wobei Igor Salewski auch berechtigt ist, den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen. Für diesen Vertrag gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Mündliche Zusagen bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch Igor Salewski, um Wirksamkeit zu erlangen.

§ 8 Verschwiegenheit

Wir verpflichten uns zur Verschwiegenheit über Erkenntnisse, die wir über den Kunden im Rahmen der Zusammenarbeit anlässlich der vertraglichen Vereinbarung erlangt haben.

Wir verpflichten uns auch, unseren Mitarbeitern und Partnern eine entsprechende Verschwiegenheitsverpflichtung aufzuerlegen.

Die Verschwiegenheitsverpflichtung endet nicht mit diesem Vertrag, sondern ist zeitlich unbegrenzt. Die Verschwiegenheitsverpflichtung erstreckt sich nicht auf solche Informationen, die bei Vertragsabschluss bereits allgemein bekannt waren oder nachträglich bekannt geworden sind, ohne dass ein Verstoß gegen diese Verschwiegenheitsverpflichtung vorliegt.

bottom of page